Sowohl natürliche als auch juristische Personen können Mitglied des Vereins werden. Die Gesellschaft hat ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Mitglied der Gesellschaft kann werden, wer sich in der Ophthalmologie durch Ausbildung zum Augenarzt, durch wissenschaftliche Ausrichtung auf dem Gebiet der Ophthalmologie oder durch Tätigkeiten, die letzterer gleichzusetzen sind, qualifiziert.
Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Über deren Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei Minderjährigen haben die gesetzlichen Vertreter den Aufnahmeantrag zu stellen.
Der Austritt aus dem Verein ist für Mitglieder jederzeit zulässig. Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären.
Mitglieder, deren Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstoßen, können vom Verein ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss der betroffenen Mitglieder entscheidet der Vorstand. Insbesondere können folgende Gründe zu einem Ausschluss führen:
bei regelmäßiger Unruhestiftung innerhalb des Vereins; bei Verurteilung wegen rechtswidrigen Verhaltens im Zusammenhang mit dem Verein



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Vereinsmitglieder sind dazu verpflichtet, für ihre Mitgliedschaft Beiträge zu entrichten:

Facharzt: 50 Euro

Assistenzarzt: 25 Euro



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Für alle Belange rund um die Mitgliedschaft steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Ein Antrag auf Aufnahme kannhier onlinegestellt werden.

Bankverbindung



Bitte überweisen sie den betrag auf folgendes konto :


Deutsch-Arabische Ophthalmologische Gesellschaft (DAOG) e.V


IBAN: DE34 51990000 0051 3797 05

BIC: GENODE51LB

verwendungszweck : DAOG Mitgliedschaft